6.2 Gemäss den plausiblen Ausführungen der Leitung der Jugendanwaltschaft in ihrer Stellungnahme hat die Jugendanwaltschaft bereits mit dem für eine geschlossene Unterbringung geeigneten Massnahmenzentrum K.________ Kontakt aufgenommen und ein Vorstellungsgespräch für den 17. Dezember 2019 vereinbart. Der Beschwerdeführer geht mithin fehl in der Annahme, dass eine Verlegung in eine andere Institution unwahrscheinlich sei. Vielmehr könnte ein Eintritt im Falle eines erfolgreichen Vorstellungsgesprächs schon sehr zeitnah erfolgen.