Am 17. August 2019 entwich er und brach auf der Flucht in ein Tourismusbüro in I.________ ein, worauf ihn die Staatsanwaltschaft Sursee vom 7. September 2019 bis am 23. September 2019 in Untersuchungshaft versetzte. Nach seiner Entlassung aus der Haft verfügte die Direktion des H.________ einen siebentägigen Arrest im Untersuchungsgefängnis J.________. Nach der Rückführung in den H.________ am 30. September 2019 ergriff der Beschwerdeführer am nächsten Tag erneut die Flucht, worauf er am 4. November 2019 angehalten und in die aktuelle Sicherungshaft versetzt wurde. Die Gewährung des rechtlichen Gehörs fand am 7. November 2019 statt (Fasz.