Mit Verfügung vom 19. November 2019 eröffnete die Verfahrensleitung einen Schriftenwechsel und wies das Gesuch um aufschiebende Wirkung ab. Am 22. November 2019 reichte die Jugendanwaltschaft die Verfahrensakten sowie einen aktuellen Entwurf der Anklageerhebung vom 18. November 2019 ein. In ihrer Stellungnahme vom 25. November 2019 beantragte die Leitung der Jugendanwaltschaft, die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge abzuweisen. Mit Eingabe vom 2. Dezember 2019 legte der Beschwerdeführer einen Arbeitsvertrag mit der C.________ GmbH in D._____