_, am 18. November 2019 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: 1.1 Die Verfügung der Beschwerdegegnerin im Verfahren EO-18-0180 vom 07.11.2019 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Eventualiter: Die Verfügung der Beschwerdegegnerin im Verfahren EO-18-0180 vom 07.11.2019 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unter Anordnung von Electronic Monitoring unverzüglich aus der Sicherheitshaft zu entlassen. 1.2 Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 1.3 Die Verfahrenskosten seien dem Kanton aufzuerlegen.