1. Das Ausstandsgesuch des Gesuchstellers 1 vom 25. Oktober 2019 und das Ausstandsgesuch der Gesuchstellerin 2 vom 7. November 2019 werden abgewiesen. 2. Die Kosten der Ausstandsverfahren, bestimmt auf total CHF 1‘000.00, werden dem Gesuchsteller 1 und der Gesuchstellerin 2 je hälftig, ausmachend je CHF 500.00, auferlegt. 3. Die amtlichen Entschädigungen für die Ausstandsverfahren werden am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt.