Es sei Aufgabe des Gerichts zu prüfen, ob der Sachverhalt, welcher der Anklage zugrunde liege, korrekt rechtlich gewürdigt worden sei. Im Rahmen dieser Prüfung resp. dem summarischen Aktenstudium seien den Gesuchsgegnern 1 und 2 die Namen der Gesuchsteller 1 und 2 sowie deren angeblichen Beteiligungen unvermeidbar zur Kenntnis gelangt. Im vorliegenden Verfahren habe sich der Spruchkörper praktisch mit demselben Sachverhalt zu beschäftigen. Dass im vorliegenden Verfahren die Handlungen von H.________ im Widerspruch zum Urteil vom 3. März 2017 eine andere rechtliche Würdigung erfahren würden, sei praktisch ausgeschlossen.