4 de. Diese rechtliche Qualifizierung habe das Gericht bereits mit Urteil vom 7. März (richtig: 3. März) 2017 im abgekürzten Verfahren gemacht. Aufgrund der Verfahrenstrennung sei es ihr nicht möglich gewesen, sich zur rechtlichen Würdigung der H.________ zur Last gelegten strafbaren Handlungen zu äussern. Daraus dürfe ihr kein Nachteil erwachsen, welcher entstehen würde, wenn nun derselbe Spruchkörper urteilen sollte. Es sei Aufgabe des Gerichts zu prüfen, ob der Sachverhalt, welcher der Anklage zugrunde liege, korrekt rechtlich gewürdigt worden sei.