__ eine gewisse Rolle gespielt haben. Ein Spruchkörper, welcher eine Anklage im abgekürzten Verfahren zu beurteilen gehabt habe, sollte zu einem späteren Zeitpunkt nicht auch noch über eine Anklage im ordentlichen Verfahren befinden, welche teilweise dieselben - mithin umstrittenen - Lebensvorgänge betreffe. Bereits aus diesem Umstand ergebe sich die Notwendigkeit, dass das Gericht nicht in derselben Besetzung urteilen dürfe wie zuvor im abgekürzten Verfahren (vgl. dazu auch Urteil des Bundesgerichts 1B_187/2015 E. 1.5.2).