Wer auch nur einen summarischen Blick in die Akten werfe, erhalte zwingend Kenntnis über diese Namen und deren Rolle im Verfahren. Es erscheine schlicht undenkbar, dass sich insbesondere der Gesuchsgegner 1 nicht schon damals vertieft Gedanken zu einer allfälligen Strafbarkeit der Gesuchsteller 1 und 2 gemacht habe. Die entsprechenden Schlussfolgerungen dürften dann auch bei der Verurteilung von H.________ eine gewisse Rolle gespielt haben.