3.2 Der Gesuchsgegner 1 hält dem entgegen, es treffe zwar zu, dass die Anklageschrift im abgekürzten Verfahren i.S. H.________ die Ergänzung enthalten habe «Bei ihren Handlungen wurde die Beschuldigte von diversen Personen unterstützt (separate Verfahren)». Indessen seien in der Anklageschrift weder der Gesuchsteller 1 noch die Gesuchstellerin 2 namentlich erwähnt worden, noch sei in irgendeiner Weise umschrieben worden, was diese «diversen Personen» für Unterstützungshandlungen begangen haben sollen. Im abgekürzten Verfahren betreffend H.________ habe kein Beweisverfahren stattgefunden.