In diesem Zusammenhang dürfe auch nicht unerwähnt bleiben, dass die erfolgte Verfahrenstrennung problematisch, wenn nicht gar rechtswidrig gewesen sei. Zumindest widerspreche sie dem strafprozessualen Grundsatz der Verfahrenseinheit und habe zur Folge gehabt, dass er das rechtliche Gehör im getrennt geführten Verfahren gegen H.________ nicht habe wahrnehmen können. Die Gesuchstellerin 2 schliesst sich den Ausführungen des Gesuchstellers 1 an. Die Gesuchsgegner 1 und 2 hätten bereits im Verfahren gegen H.____