So finde sich in der Anklageschrift vom 9. Februar 2017 der Satz «Bei ihren Handlungen wurde die Beschuldigte von diversen Personen unterstützt (separate Verfahren)». Zu diesen diversen Personen gehörten offensichtlich auch der Gesuchsteller 1 und die Gesuchstellerin 2. Die Anklageschrift vom 9. Februar 2017 habe Grundlage für das Urteil vom 3. März 2017 gebildet, mittels welchem H.________ zu einer teilbedingten Strafe verurteilt worden sei. In diesem Zusammenhang dürfe auch nicht unerwähnt bleiben, dass die erfolgte Verfahrenstrennung problematisch, wenn nicht gar rechtswidrig gewesen sei.