2 H.________ die Haupttäterin gewesen und der Gesuchsteller 1 unterstützend tätig geworden sei. In einem Eventualstandpunkt vertrete die Staatsanwaltschaft sodann die Auffassung, dass der Gesuchsteller 1 Gehilfenschaft für H.________ geleistet habe. Die kolportierte Strafbarkeit des Gesuchstellers 1 hänge somit in jedem Fall massgeblich von der Strafbarkeit der «Haupttäterin» H.____