(Beschuldigter 2/Gesuchsteller 1; nachfolgend: Gesuchsteller 1) wegen qualifizierter Entführung von Minderjährigen (Dauer länger als 10 Tage), evtl. Gehilfenschaft dazu, und Entziehens von Minderjährigen, evtl. Gehilfenschaft dazu. Mit Schreiben vom 25. Oktober 2019 beantragte der Gesuchsteller 1 den Ausstand der Gesuchsgegner 1 und 2. Am 7. November 2019 nahm die Gesuchstellerin 2 Stellung zum Ausstandsgesuch und beantragte dessen Gutheissung. Der Gesuchsgegner 1 reichte am 13. November 2019 das Ausstandsgesuch des Gesuchstellers 1 und die Eingabe der Gesuchstellerin 2 der Beschwerdekammer in Strafsachen weiter und nahm hierzu Stellung.