1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eröffnete am 2. November 2018 ein Strafverfahren gegen A.________, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zum Nachteil des Sohnes von B.________ und D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer). Am 20. September 2019 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, sie beabsichtige das Strafverfahren betreffend die fahrlässige Tötung einzustellen und setzte ihnen eine Frist, um weitere Beweisanträge zu stellen. Die Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt C.________, ersuchten am 3. Oktober 2019 um Fristerstreckung.