Es gab gemäss der Staatsanwaltschaft zwar Hinweise, wonach er in der Schweiz sein dürfte. Allerdings war nicht bekannt, ob dies allenfalls im Zuge eines Hafturlaubs war oder ob er möglicherweise vorzeitig entlassen worden war. Erste Hinweise erhielten die Strafverfolgungsbehörden im Juli 2019, wonach sich der Gesuchsteller gemäss den Angaben von H.________ angeblich in der Schweiz aufhalte. Wo genau war aber nach wie vor unklar. Daran vermag nichts zu ändern, dass H.________ eine Telefonnummer des Gesuchstellers besass, diese am 24. Juli 2019 der Polizei mitteilte und ihn am 20. Juni 2019 auch