__ regelmässig gesehen. Aus den Akten ist ersichtlich, dass Frau H.________ Besuche des gemeinsamen Sohnes I.________ beim Beschuldigten verhindern will. Diesbezüglich ist ein Verfahren bei der KESB hängig. Diese Privatangelegenheit ist der wahre Grund für das vom Zaun gerissene Strafverfahren. Trotz dieser vorhandenen Informationen wurde der Beschuldigte am 30. Juli 2019 zur Aufenthaltsnachforschung ausgeschrieben und es wurde sogar am 8. August 2019 ein Rechtshilfegesuch an die L.________ gestellt. Es muss der Staatsanwaltschaft bekannt gewesen sein, dass der Beschuldigte in der L.________ aus politischen Gründen verfolgt wird.