4. Der Gesuchsteller begründet seine Eingabe wie folgt: Aus den Verfahrensakten […] ist ersichtlich, dass D.________ gegen den Beschuldigten am 22. Mai 2019 wegen Drohung Strafanzeige eingereicht hat. Gestützt auf einen Nachtrag vom 24. Juli 2019 wurde am 30. Juli 2019 eine Strafuntersuchung wegen Drohung eröffnet und am 22. Oktober 2019 auf die Tatbestände Verleumdung sowie Beschimpfung ausgedehnt. Seit Mitte Juni 2019 befindet sich der Beschuldigte in der Schweiz. Er war zu diesem Zeitpunkt rechtmässig in E.________ schriftenpolizeilich gemeldet. Auf 1. September 2019 bezog er seine eigene Wohnung in F.________.