Diese Klausel existiert im Entwurf vom 25. April 2019 bereits nicht mehr. Es käme also höchstens eine versuchte Tatbegehung in Frage. Bei deren Prüfung muss man sich jedoch die Situation vor Augen führen: Der Beschwerdeführer wollte ein Haus kaufen und brauchte hierfür die Mitwirkung eines Notars. Der Notar erstellte einen Entwurf, so wie ein Architekt den Entwurf eines Plans für ein Haus oder der Softwareingenieur den Entwurf für eine Software erstellt. Sinn eines Entwurfs ist es, dass er überarbeitet und den Wünschen der Beteiligten angepasst werden kann.