4 seine Rechnung nicht bezahlt werden, hat es in dieser Form nie gegeben. In den Akten befinden sich zwei Vorentwürfe zum Kaufvertrag, wie er am 30. April 2019 schlussendlich verurkundet wurde. In der Version vom 21./22. März 2019 findet sich unter Ziff. V.2 eine Klausel, wonach die Parteien die Notariatskosten des Notars gemäss der ihnen ausgehändigten Kostennote vom XXX in der Höhe von CHF XXX, ausmachend pro Partei die Hälfte davon und somit CHF XXX, anerkennen würden. Diese Klausel existiert im Entwurf vom 25. April 2019 bereits nicht mehr.