Umgekehrt hätte die Klausel dem Beschuldigten den Vorteil gebracht, dass seine Rechnungsstellung ohne weiteres hätte akzeptiert werden müssen. Der Beschuldigte habe damit seine eigenen Interessen vor diejenigen der Vertragsparteien gestellt. Dieser rechtlich sehr fragwürdige und absolut unübliche Passus sei erst nach Einschaltung des Ombudsmanns wieder aus dem Entwurf entfernt worden. Zumindest hätte hier eine versuchte Nötigung geprüft werden müssen. Zudem käme auch der Tatbestand des Amtsmissbrauchs in Frage.