Die Unterzeichnung dieser einseitigen Schuldanerkennungsklausel hätte für den Beschwerdeführer den massiven und ernsthaften Nachteil gehabt, dass er diese Rechnung – wenn ihm diese dann am Verurkundungstag präsentiert worden wäre – in keinster Weise mehr hätte prüfen oder beanstanden können. Hätte er die Rechnung am Verurkundungstag noch beanstanden wollen, hätte er den Kaufvertrag mit dieser Schuldanerkennungsklausel nicht unterzeichnen können, was die Realisierung seines Ei- genheim-Traums zerstört hätte. Umgekehrt hätte die Klausel dem Beschuldigten den Vorteil gebracht, dass seine Rechnungsstellung ohne weiteres hätte akzeptiert werden müssen.