Nach geltendem Recht gingen bei einem Liegenschaftskauf Schaden und Nutzen bzw. die Liegenschaft mit der Bezahlung des Kaufpreises und nicht mit Bezahlung der Notarrechnung über. Die Androhung des Notars, die Schlüsselherausgabe zu verweigern, beinhalte sehr wohl ernsthafte Nachteile für den Beschwerdeführer. Er habe seine vorherige Mietwohnung per Kaufantritt gekündigt. Er wäre also trotz erfolgter Kaufpreiszahlung mit dem Umzugswagen und zwei Katzen vor verschlossener Türe gestanden. Zudem sei es