1. Bei der Erstellung und Verurkundung eines Grundstückkaufvertrags kam es zwischen B.________ und dem Notar A.________ zu Meinungsverschiedenheiten. In der Folge brachte B.________ bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) mit E-Mail vom 15. Mai 2019 verschiedene angebliche Verfehlungen von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) zur Anzeige. Als mögliche einschlägige Straftatbestände führte er auf: Nötigung, Ausnützung der eigenen Machtposition, Amtsanmassung, Übervorteilung und Hinterziehung. Die Staatsanwaltschaft nahm das Verfahren mit Verfügung vom 31. Oktober 2019 nicht an die Hand.