1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben vom 11. Oktober 2019 wird aufgehoben. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben wird angewiesen, die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten im Sinn der Erwägungen fortzusetzen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands des Beschwerdeführers für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.