Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten im Sinn der Erwägungen fortzuführen. Nach den ergänzenden Untersuchungshandlungen wird die Staatsanwaltschaft die Beweise einer erneuten Würdigung zu unterziehen und darüber zu befinden haben, ob das Verfahren einzustellen oder ein Strafbefehl zu erlassen resp. gegebenenfalls Anklage beim zuständigen Gericht zu erheben ist.