Die Staatsanwaltschaft hat sich von den Beteiligten einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, bevor sie die Beweise würdigt und die Frage beantwortet, ob nach der Aktenlage ein Freispruch zu erwarten ist. 5.6 Gestützt auf das Ausgeführte ist festzuhalten, dass derzeit die Voraussetzungen für eine Einstellung des Strafverfahrens wegen Beschimpfung nicht gegeben sind. Auf die einzelnen Argumente der Verfahrensbeteiligten, die für und wider die Glaubhaftigkeit der einzelnen Aussagen sprechen sollen, braucht an dieser Stelle nicht weiter eingegangen zu werden. Gleiches gilt betreffend die Frage, inwieweit der von E.____