Es könnte somit durchaus sein, dass der Be- 8 schwerdeführer wegen einer Beschimpfung wie der hier interessierenden sanktioniert worden ist. Der fragliche Sanktionsrapport befindet sich – soweit ersichtlich – nicht in den Akten. Sollte sich dies als richtig erweisen, was sich durch Edition der Disziplinarverfügung einfach und rasch klären lässt, wären die Worte «fick deine Mutter» zumindest indirekt Grund für das Aufsuchen des Beschwerdeführers in der Sicherheitszelle gewesen. Sie wären zumindest «im Raum gestanden».