Den protokollierten Aussagen des Beschwerdeführers lässt sich entnehmen, dass er mit dem Inhalt des Sanktionsrapports nicht einverstanden gewesen ist. Falsch war seiner Meinung, dass er den Zellennachbarn als pädophil betitelt oder ihm gesagt haben soll, er solle seine Mutter ficken (Einvernahmeprotokoll vom 17. April 2019 Z. 136 f.). Es könnte somit durchaus sein, dass der Be- 8 schwerdeführer wegen einer Beschimpfung wie der hier interessierenden sanktioniert worden ist.