Als Gefängniswärter hat er täglich mit verschiedenen Gefangenen zu tun und die Eröffnung einer Disziplinarverfügung ist Teil seiner Arbeit. Dass er die gerügten Worte nie verwendet, ist sehr wohl möglich, gehören diese doch weniger zum gängigen Vokabular von Schweizer Bürgern (so auch die Ansicht des Beschwerdeführers, weshalb er so geschockt gewesen sei [Einvernahme vom 17. April 2019 Z. 126 f.]). Davon, dass die gerügten Worte nicht auch von Schweizern gebraucht werden, kann jedoch nicht ausgegangen werden.