Jedenfalls ist die Aussage des Beschuldigten nicht deshalb unglaubhaft, weil er sich an die Eröffnung des Sanktionsrapports nur vage erinnert, aber mit Bestimmtheit ausschliessen können will, die gerügte Ausdrucksweise nicht verwendet zu haben. Als Gefängniswärter hat er täglich mit verschiedenen Gefangenen zu tun und die Eröffnung einer Disziplinarverfügung ist Teil seiner Arbeit.