Dies gilt insbesondere, wenn typische «Vier-Augen- Delikte» zu beurteilen sind, bei denen oftmals keine objektiven Beweise vorliegen. Eine «Aussage gegen Aussage»-Konstellation schliesst jedoch – was sich bereits aus dem Wortlaut ergibt, wonach in der Regel Anklage zu erheben sei – den Verzicht auf eine Anklage und damit den Erlass einer Einstellung nicht per se aus.