Er habe nur einmal mit dem Beschwerdeführer gesprochen, als dieser aufgrund der Disziplinierung seinen Job verloren habe. Den Grund der Disziplinierung kenne er aber nicht (bzw. nicht mehr [Einvernahmeprotokoll Z. 71 f. und Z. 75)]. Er erinnere sich nicht daran, die Sanktionsverfügung eröffnet zu haben, ausschliessen könne er dies jedoch nicht (Einvernahmeprotokoll Z. 133-137). «Fick deine Mutter» habe er aber todsicher nicht gesagt, er sage solche Sachen sicher nie.