Daraufhin habe der Beschuldigte den Rapport genommen und zu ihm 2-3 Mal «fick deine Mutter» ins Gesicht gesagt. Danach hätten die beiden die Zelle verlassen. Ihm sei es daraufhin gesundheitlich nicht gut gegangen (Einvernahmeprotokoll Z. 141-151 und Z. 196 f.). Der Beschuldigte gab anlässlich seiner Einvernahme vom 10. Mai 2019 zusammengefasst Folgendes zu Protokoll: Er wisse vom Namen her, wer der Beschwerdeführer sei, er könne sich an die Disziplinierung erinnern, aber diese liege zu lange zurück. Er habe nur einmal mit dem Beschwerdeführer gesprochen, als dieser aufgrund der Disziplinierung seinen Job verloren habe.