Da ihn dies «geschmerzt» habe, habe er dann einfach so «Scheisspädophil» gesagt. Daraufhin sei der Sicherheitsdienst gekommen und habe ihm mitgeteilt, dass der Zellennachbar gemeldet habe, vom Beschwerdeführer beschimpft worden zu sein. Er habe diesen Mithäftling aber gar nicht gekannt und habe «Scheisspädophil» nur aufgrund der Radiosendung gesagt. Obwohl er also nichts gemacht habe, sei seine Zellentür geschlossen worden. Am nächsten Tag habe man ihn in den «Bunker» (die Sicherheitszelle) gebracht. 3-4 Tage später hätten ihn der Beschuldigte und F.________