3. Der Beschwerdeführer wirft dem Beschuldigten vor, dass dieser ihn mehrmals mit den Worten «fick deine Mutter» beschimpft habe, als dieser ihm im Regionalgefängnis I.________ zusammen mit F.________ eine Disziplinarverfügung (nachfolgend auch Sanktionsrapport) eröffnet habe. Unbestritten ist, dass der Beschwerdeführer zeitweise in einer Sicherheitszelle untergebracht gewesen ist, von der Gefängnisleitung diszipliniert und vom Beschuldigten und von F.________ (beide Angestellte des Regionalgefängnisses I.________) zwecks Eröffnung der Disziplinarverfügung in der Zelle aufgesucht worden ist.