Mit Replik vom 6. Januar 2020 wiederholte der amtliche Rechtsbeistand die in der Beschwerde gestellten Begehren. Ferner reichte er einen von einem anderen Gefängnisinsassen verfassten Bericht über angeblich betreffend den Beschuldigten gemachte Beobachtungen ein (Erfahrungsbericht von E.________ vom 4. Dezember 2019). Gleiches tat der Beschwerdeführer am 9. Januar 2020 persönlich. Mit Duplik vom 16. Januar 2020 wehrte sich der Beschuldigte gegen die im vorgenannten Bericht gemachten Anschuldigungen. Die Duplik wurde den übrigen Verfahrensbeteiligten am 17. Januar 2020 zur Kenntnis zugestellt.