4. Es sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen nachfolgende Beweise zu erheben: Es sei eine Konfrontationseinvernahme zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger durchzuführen. Es seien weitere Mitinsassen über das Verhältnis zwischen dem Privatkläger und dem Beschuldigten zu befragen. URP / Parteikosten 5. Es sei dem Beschwerdeführer für dieses Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Unterzeichneten. 6. Es sei dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung für das vorliegende Verfahren von CHF 1'624.00 zuzusprechen.