Ein Rechtsgüter-Konnex zwischen den Vortaten und den Delikten des hängigen Untersuchungsverfahrens liegt vor. Zusammengefasst besteht erstens eine ungünstige Rückfallprognose für schwerwiegende Delikte auch gegen Leib und Leben (siehe insb. psychologischforensisches Gutachten vom 6. November 2018, S. 65 Mitte). Zweitens ist das Vortatenerfordernis erfüllt, welches sich insbesondere aus dem Vorfall vom 19. August 2017 (Körperverletzung durch Fusstritte an Kopf), dem Vorfall vom 19. April 2018 (Diebstahl z.N. H.________ AG; Deliktsbetrag ca. CHF 560.00), dem Vorfall vom 27./28. August 2019 (Einbruchdiebstahl;