_, als er (wegen Müdigkeit) in der Wohnung geblieben ist, von den Geschädigten überrascht und festgehalten wurde. Es lässt sich nicht kalkulieren, was bei Begegnungen mit Geschädigten in solchen Situation geschehen kann. Dies gerade wenn der bereits wegen Gewaltanwendung negativ aufgefallene Beschwerdeführer – wie es regelmässig der Fall ist – unter dem Einfluss von verschiedenen Betäubungsmitteln steht. Ein Rechtsgüter-Konnex zwischen den Vortaten und den Delikten des hängigen Untersuchungsverfahrens liegt vor.