Diese Einschätzung wird freilich durch die hohe Anzahl an begangenen Delikten seit der Fertigstellung des Gutachtens vor exakt einem Jahr sehr deutlich bestätigt. Der Beschwerdeführer schob anlässlich der Hafteröffnungseinvernahme sein Verhalten schwergewichtig den Behörden zu, da ihm in der Schweiz zu wenig geholfen und er nicht unterstützt werde. Die Ausführungen im Nachentscheid der Jugendanwaltschaft Oberland vom 7. Juni 2019 zeigen indes ein anderes Bild. Der Beschwerdeführer hat sich bisher auf keine Kooperation mit den verschiedensten Fachstellen eingelassen.