Es kann in diesem Kontext insbesondere auf den ganze 99 Delikte abhandelnden Strafbefehl der Jugendanwaltschaft Oberland vom 15. Januar 2019, den Nachentscheid der Jugendanwaltschaft Oberland vom 7. Juni 2019 sowie auf das psychologisch-forensische Gutachten vom 6. November 2018 (siehe dort: Beantwortung der Fragen) verwiesen werden. Namentlich die Fälle 1, 2, 6, 8, 48 und 49 im Strafbefehl der Jugendanwaltschaft Oberland zeigen auf, dass der Beschwerdeführer in Konfliktsituationen zu Gewalt neigt. Dabei bedroht er Personen mit gefährlichen Gegenständen wie Glasscherben, Gläsern oder spitzen Besenstielen.