Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit erhalten, dazu Stellung zu nehmen und hat dies auch getan. Diese Dokumente belegen die Gefährlichkeit und die sehr hohe Rückfallgefahr – auch für Delikte gegen Leib und Leben – in ausreichender Deutlichkeit auf. Es kann in diesem Kontext insbesondere auf den ganze 99 Delikte abhandelnden Strafbefehl der Jugendanwaltschaft Oberland vom 15. Januar 2019, den Nachentscheid der Jugendanwaltschaft Oberland vom 7. Juni 2019 sowie auf das psychologisch-forensische Gutachten vom 6. November 2018 (siehe dort: Beantwortung der Fragen) verwiesen werden.