Der entsprechende und eindeutige Rapport des KTD vom 18. September 2019 ging zwischenzeitlich bei der Staatsanwaltschaft ein und lag ihrer Stellungnahme vom 8. November 2019 bei. Anlässlich seiner Hafteinvernahme vom 16. Oktober 2019 wurde dem Beschwerdeführer überdies vorgehalten, dass seine Fingerabdrücke an dem Tatort hätten sichergestellt werden können (Z. 124-126).