3 30. August 2019 dazu ausgesagt, er habe die Mobiltelefone in der Nähe der Reitschule gefunden. In der Replik lässt der Beschwerdeführer zum Vorfall vom 28. August 2018 ergänzen, dass die Vorinstanz den dringenden Tatverdacht bejaht habe, obwohl der Rapport mit der Auswertung der Fingerabdrücke noch gar nicht vorgelegen habe. Es sei nicht klar gewesen, wo die Fingerabdrücke festgestellt und welche Spuren sichergestellt worden seien.