Am gleichen Tag erliess die Staatsanwaltschaft auch den separaten Hausdurchsuchungsbefehl. 1.2 Am 30. Oktober 2019, morgens um 8.15 Uhr, wurde der Hausdurchsuchungsbefehl polizeilich umgesetzt. Anlässlich der Hausdurchsuchung erhielt der Beschwerdeführer ein Doppel der Verfügung vom 9. Oktober 2019. 1.3 Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30. Oktober 2019 (Postaufgabe am gleichen Tag) Beschwerde. Er machte geltend, dass am 4. September 2018 die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau empfohlen habe, das Verfahren einzustellen.