Schliesslich führen auch die von den Beschwerdeführern 1 und 2 geltend gemachten formellen Mängel nicht zur Aufhebung der Einstellungsverfügung. Die Staatsanwaltschaft hat den Beschwerdeführern 1 und 2 und den Beschuldigten 1-6 am 21. Dezember 2018 mitgeteilt, dass die Strafuntersuchung als vollständig erachtet und beabsichtigt werde, das Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1-6 einzustellen. Den Parteien wurde eine Frist von 10 Tagen gewährt, um weitere Beweisanträge zu stellen; die Akten könnten zu diesem Zweck nach telefonischer Voranmeldung auf der Kanzlei eingesehen werden.