hat. So wurden Akten der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau sowie die Krankenakten des Beschwerdeführers 1 betreffend dessen Behandlung am 5. Dezember 2017 im Spital Wallis ediert. Zudem holte die Staatsanwaltschaft von den Beschuldigten 4 Wahrnehmungsberichte ein. Betreffend die von den Beschwerdeführern 1 und 2 erneut geltend gemachten Vorwürfe, welche bereits in früheren Verfahren beurteilt worden sind, waren offensichtlich keine weiteren Ermittlungshandlungen angezeigt, da über dieselbe Sache nicht zweimal geurteilt werden kann.