Ob sich die Vorwürfe von Z.________ als haltlos erweisen, wird die Strafuntersuchung zeigen. 3.5 Was die Beschwerdeführer 1 und 2 vor der Beschwerdekammer in Strafsachen gegen die Einstellungsverfügung vorbringen, vermag nicht zu überzeugen resp. geht an der Sache vorbei (vgl. insbesondere die Ausführungen der Beschwerdeführer 1 und 2 betreffend einen vom Beschuldigten 1 und 2 angeblich veranlassten RIPOL-Eintrag, wonach bei dessen Aufruf «Handschelle ersichtlich seien», was zu löschen sei, sowie der Antrag, dass sämtliche Fahrausweise wieder auszuhändi-