Die Beschwerdekammer in Strafsachen teilt zudem die Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach es in der Natur der Sache liegt, dass Handschellen nicht lose angelegt werden können, wenn sie ihren Zweck erfüllen sollen, und dass dadurch leichte Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität entstehen können. Indes deuten die vom Beschwerdeführer 1 geltend gemachten Verletzungen gemäss dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) vom 13. Dezember 2017 sowie die ärztlichen Unterlagen des Spitals Wallis nicht auf Misshandlungen oder eine schwere Körperverletzung hin, sondern höchstens auf